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Eine ordentliche Mitgliedschaft können beantragen:

Ingenieure, Architekten sowie Personen bzw. Firmen, die gemäß den deutschen Ingenieur- bzw. Architektengesetzen zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind und Arbeitgeberfunktion ausüben.

 

Eine außerordentliche Mitgliedschaft können beantragen:

Ingenieure, Architekten sowie Personen, die gemäß den deutschen Ingenieur- bzw. Architektengesetzen zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind.

 

Eine fördernde Mitgliedschaft können beantragen:

Studierende an Universitäten, Hochschulen, Gesamthochschulen, Fachhochschulen aller technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen.

Den Aufnahmeantrag zum Beitritt in die

Deutsche Gesellschaft für das Ingenieur- und Architekturwesen e.V. - DGFIA

finden Sie hier: 

 

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DGFIA Aufnahmeantrag
DGFIA_Aufnahmeantrag.pdf
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